Impressum/ Datenschutz

Anbieterkennzeichnung nach § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG):

InteressenGemeinschaft Laufen 1983 Reutlingen e.V.

Geschäftsführender Vorstand
Horst Jägel
Memmingerstraße 30
72762 Reutlingen

Telefon: 0176-25727804
Mail an: Horst Jägel

Haftungsausschluss

Redaktion:

Peter Klein
Mail an: Peter Klein

Screendesign:

RÖDER+FRIENDS Werbeagentur GmbH
Agentur für Kommunikation und Produktion
Unterm Georgenberg 15
72762 Reutlingen
info@roeder-friends.de

Technische Realisierung, Webhosting und Support:

piXys ltd.
... punktgenaue Systemlösungen
Im Wasen 1
72770 Reutlingen
http://www.pixys.de

CMS: REDAXO

Fotos:

Benni Lau
InteressenGemeinschaft Laufen 1983 Reutlingen e.V.

Datenschutz:

datenschutzordnung_igl_reutlingen.pdf (707 kB)

Datenschutzordnung

Präambel

Die Interessengemeinschaft Laufen Reutlingen 1983 e.V. verarbeitet automatisiert personen-bezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Laufbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.


§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten angelegt.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder:
? Geschlecht
? Vorname, Nachname
? Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
? Geburtsdatum
? Datum des Vereinsbeitritts
? Bankverbindung
? ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter
? Telefonnummern und E-Mail-Adressen
? Funktion im Verein
? Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag
? Ergebnisse von Wettkämpfen

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

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§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung (z.B. IGL- Magazin) und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Ergebnisse, Altersklasse oder Geburtsjahrgang.

2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb von Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

3. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, des erweiterten Vorstands und anderen Funktionsträgern mit Vornamen, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

4. Bei Veranstaltungen, zu denen der Verein einlädt und auch Nichtmitglieder teilnehmen können, wird auf der Einladung auf eine mögliche Veröffentlichung von Daten nach § 3 Abs. 1 bis 3 der Datenschutzordnung hingewiesen.


§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.


§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.


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§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.


§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands und Übungsleiterinnen/Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.


§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist derzeit kein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.


§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Pressewart. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Pressewart, Marketingleiter und den Administrator der Homepage vorgenommen werden.
2. Ergebnisse bei der Teilnahme an Läufen können direkt von Mitgliedern zum Administrator der Homepage gemeldet werden.
3. Der Pressewart ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.


§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.


§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch Beschluss des Vorstands am 11.02.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.